AGB

Allgemeine Geschäfsbedingungen

1.)  Der Tanzunterricht wird dem Niveau der Kursteilnehmer angepasst. 1 Lektion entspricht 60 Minuten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Missachtung, Störung des Unterrichts oder Beleidigungen, kann ein Ausschluss des Teilnehmers am Unterricht erfolgen.

2.)  Jeder Kursteilnehmer/in unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen der Tanschule B you Mitarbeiter Folge zu leisten.

3.)  Der Unterricht der Tanzschule B you sowie die gesetzlichen Feiertage regeln sich grundsätzlich nach dem Ferien- und Feiertagsplan des Kanton Basel-Stadt. Während der Ferienzeit ist der vertragliche Beitrag weiterhin zu entrichten, da bis auf wenige Wochen der Unterricht stattfindet. Individuelle Absprache.

3.1 Unterrichtsausfall seitens der Lehrkräfte (Fortbildung, Erkrankung) wird vorher mitgeteilt und möglichst nachgeholt. Nachholstunden können in den Ferien stattfinden oder an einem anderen Wochentag. Diese werden extra angekündigt. Ausnahmen bei plötzlicher Erkrankung oder Unfall der Lehrkraft sind möglich.

4.) Haftungsbegrenzung:

4.1 Die Kursteilnehmer/innen sind während des Unterrichts nicht eigens von Tanzschule B you unfall-oder haftpflichtversichert. Von dem Bestehen einer Haftpflicht- und Unfallversicherung seitens der Mitglieder bzw. ihrer Eltern wird ausgegangen.

4.2. Tanzschule B you Mitarbeiter sind vertraglich nicht verpflichtet mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld eines Kursteilnehmers während dessen Aufenthalt in der Tanschule B you zu verwahren und vor Beschädigung und Wegnahme durch Dritte zu schützen.

4.3.Das Mitglied bringt entsprechende Tanzbekleidung z.B. Schläppli mit, die von der Lehrkraft vorgegeben wird.

5.) Sachbeschädigung an Ausstattung des Studios wird auf Kosten des Verursachers behoben, der auch für eventuelle Folgeschäden haftbar gemacht werden kann.

6.) Die Bezahlung der Kursgebühren erfolgt per Überweisung. Die Kursgebühren werden jeweils zum Beginn des Monats fällig.

6.2.Die Unterrichtsgebühr kann zum Schuljahresbeginn erhöht werden. Eine Preiserhöhung wird in der Regel mindestens einen Monat vor Wirksamkeit angekündigt.

6.3.Bei Außenständen von 2 Monate wird die Teilnahme der Kursteilnehmer am Unterricht bis zur Begleichung der offenen Beträge ausgesetzt.

6.4. Vom Teilnehmer versäumte Unterrichtsstunden können nachgeholt werden; ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Versäumte Unterrichtsstunden können nur mit Zustimmung von Tanschule B you nachgeholt werden, solange uns keine in Kraft getretene Kündigung vorliegt. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Monatsgebühr.

Bei Halbjährlicher Bezahlung kann bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines Arztzeugnisses eine Rückerstattung eines Teils der Gebühren erfolgen. Es wird eine Bearbeitungs-gebühr von CHF 45.00 zurückbehalten. Bei bescheinigtem Ausbildungsaufenthalt im Ausland. Bei beruflich bedingtem Auslandaufenthalt gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers.

7.) Datenschutz. Die auf der Anmeldung angegebenen Daten werden auf unserem betriebseigenen PC gespeichert und ausschließlich für unsere Zwecke genutzt und keinem Dritten zugänglich gemacht.